Pachtverträge
Die
privatrechtlichen Pachtverträge in Thai und Englisch ( 30 Seiten ) werden von diversen Rechtsanwälten in Thailand empfohlen und sind von Rechtsanwälten ausgearbeitet worden . Pachtverträge werden immer zwischen dem ausländischen Pächter und dem thailändischen Verpächter bzw. Eigentümer des jeweiligen Grundstücks abgeschlossen . Charnot -Grundstücke in Thailand können von Ausländern nur langfristig gepachtet werden . Bitte erkundigen Sie sich genau bei der Thailändischen Botschaft , einem Thailändischen Konsulat oder bei einem Rechtsanwaltsbüro Ihrer Wahl in Thailand oder Europa . Wir empfehlen grundsätzlich die Einschaltung eines Rechtsanwaltbüros in Thailand .
Übertragung von Pachtrechten und Objekte an dritte Personen
Jeder Pächter kann die Pachtrechte oder das gepachtete Objekt gemäss
diesen privatrechtlichen Pachtverträgen während der Pachtzeit an dritte Personen übertragen lassen . In der Vergangenheit haben einige Pächter von diesem Recht Gebrauch gemacht .
Der gesamte Pachtvertrag mit 30 Seiten in Englisch und Thai im
Format kann gegen Gebuehr bei uns angefordert werden .
Bauverträge
Bauverträge werden immer zwischen dem ausländischen Bauherrn und dem thailändischen Bauträger / Baufirma direkt abgeschlossen . Wir empfehlen grundsätzlich die Einschaltung eines Rechtsanwaltbüros in Thailand .
Der gesamte Bauvertrag mit
Materialliste in deutscher Sprache im
Format kann gegen Gebuehr bei uns angefordert werden .
Bau-Betreuung während der Bauzeit
Die Firma SEGO Property Consultant Limited ( und assoziierte Unternehmen und Berater ) kann auf Wunsch des Bauherrn einen deutschsprachigen Baubetreuer für den Hausbau in Thailand vermitteln . Verträge für eine Bau-Betreuung werden immer zwischen dem ausländischen Bauherrn und dem Bau-Betreuer direkt abgeschlossen . Der Bau-Betreuer arbeitet im Auftrage des Bauherrn .
Der Vertrag Bau-Betreuung in Thailand in deutscher Sprache im
Format
kann zusammen mit dem Bauvertrag bei uns angefordert werden .
Hausbau in ganz Thailand
Unsere Partner-Unternehmen in Thailand ( Bauunternehmer und Baubetreuer ) können , mit Ausnahme von Südthailand , in fast ganz Thailand für Sie tätig werden inklusive Pattaya und Hua Hin / Cha Am . Bitte fragen Sie uns gern nach Preisen und weiteren Informationen .
Haftung
Die Firma SEGO Property Consultant Limited ( und assoziierte Unternehmen und Berater ) haftet nicht für Pachtverträge , Kaufverträge , Pachtabsichtserklärungen , Kaufabsichtserklärungen , Verträge für die Baubetreuung und Bauverträge zwischen Kunden und Leistungsträgern in Thailand . Die Firma SEGO Property Consultant Limited ( und assoziierte Unternehmen und Berater ) haftet nicht für falsche Angaben durch den Leistungsträger ( Verpächter / Grundstückseigentümer oder Bauträger in Thailand ) oder für andere Differenzen zwischen dem Kunden ( ausländischer Pächter oder Bauherr ) und dem Leistungsträger bzw. Verpächter oder Bauträger oder Bau-Betreuer in Thailand . Die Firma SEGO Property Consultant Limited ( und assoziierte Unternehmen und Berater ) mit Sitz in Neuseeland tritt lediglich als Vermittler einzelner Dienstleistungen im Immobilienbereich auf. Die Vermittlung von Einzelleistungen beinhaltet die Vermittlung von Immobilien und Grundstücken in Thailand ( Pacht bei Ausländern ) sowie die Vermittlung eines Bauträgers / einer Baufirma für den Hausbau oder einer Baubetreuung in Thailand .
SEGO Property Consultant Limited
# 2444 , 24B Moorefield Rd
Johnsonville , Wellington 6037
New Zealand
Email : SEGO NEW ZEALAND <segonewzealand@gmail.com
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TAX NO. / STEUER NR. 103-033-562
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www.Thailand-Immobilie.de
Unser Berater für Thailand ( Deutsch ) - Our Consultant for Thailand ( German )
Martin Reuschner
Prachinburi - Khao Yai Nationalpark - Thailand
Email : SEGO NEW ZEALAND <segonewzealand@gmail.com