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Ausführliche Informationen über

Grundstücke - Leben und Ruhestand in Thailand - Khao Yai Nationalpark - Kultur & Integration - Auswandern - Golfplatze - Deutschsprachige Residenzen

finden Sie auf unserer neuen Webseite

www.thailand-auslandsimmobilien.de

 

 

Email

segonewzealand@gmail.com

 

Martin  Reuschner

Prachinburi - Thailand

 

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WICHTIG FÜR HAUSBAU IN THAILAND

Wir empfehlen immer eine deutsche Bauaufsicht für den Bau Ihres Hauses in Thailand . Auch wenn Sie mit einer Thailänderin verheiratet sind oder eine thailändische Freundin haben . Unsere Baubetreuer handeln immer im Interesse des Bauherrns und nicht im Interesse des thailändischen Bauträgers . Sehr viele Bauherren haben es schon bereut, den Bau ihres Hauses in Thailand einer lokalen Baufirma ohne deutsche Bauaufsicht zu übertragen .

 

 

Rechtliche fragen  

Pacht in Thailand

Ein Auslaender kann ein sogenanntes Charnod - Grundstueck in Thailand gesetzlich eigentlich nur fuer maximal 30 Jahre pachten. Aufgrund eines privatrechtlichen Zusatzvertrages in Englisch und in Thai mit dem Eigentuemer wird vereinbart , dass sich die Pacht jeweils um weitere 30 Jahre bis max. 90 Jahre verlaengert . Das machen viele Auslaender so, wenn Sie nicht mit einer Thai verheiratet sind.  Auch viele auslaendischen Ehepaare, die hier am Khao Yai Nationalpark leben , sind diesen Weg gegangen
 

Die Abwicklung

Sie werden auf der Landeigentumsurkunde ( Charnod ) beim hiesigen Landamt als Paechter hinten eingetragen und es wird ein offizieller Pacht-Vertrag in Thai dort ausgestellt ( maximal 30 Jahre ) , den Paechter und Verpaechter unterschreiben muessen  . Ein Original der Landeigentumsurkunde ( Charnod ) erhalten Sie zusammen mit dem Vertrag ausgehaendigt  . Ein zweites Original der Landeigentumsurkunde ( Charnod ) verbleibt im Archiv des Landamtes . Es entspricht in gewisser Weise dem deutschen Erbbaurecht .

Fuer den Bau Ihres Hauses erhalten Sie entsprechende Rechnungen und Quittungen vom Grundstueckseigentuemer oder von der Baufirma. Diese Unterlagen bestaetigen , dass Sie den Hausbau in Auftrag gegeben und auch bezahlt haben . Sie haben basierend auf dem privatrechtlichen Zusatz-Pachtvertrag und der Pachteintragung beim Landamt / Grundbuchamt ein Wohnrecht fuer die gesamte Laenge der Pacht erworben .

Im privatrechtlichen Zusatz- Pachtvertrag mit dem Verpächter / Grundstückseigentumer in Englisch und Thai wird auch vereinbart , dass Sie das Grundstueck zusammen mit Ihrem Haus an Dritte uebertragen lassen koennen , der Eigentuemer des Grundstuecks bzw. der Verpaechter muss dem zustimmen. Das bedeutet , Sie koennen das Grundstueck und das Haus vor Ablauf der Pacht auf eine dritte Person uebertragen lassen und der Eigentuemer des Grundstuecks / der Verpaechter muss diese Uebertragung auf einen neuen Paechter ( Auslaender ) oder Kaeufer ( Thai ) zustimmen . Die Kosten beim Landamt traegt der Paechter .

Grundsaetzlich sollte sich jeder Interessent aber ausreichend informieren , bevor er ein Grundstueck pachtet oder ein Haus in Thailand baut . Es gibt viele Quellen im Internet und natuerlich gibt auch die Thailaendische Botschaft oder ein Konsulat Auskunft . Ausserdem gibt es deutschsprachige Rechtsanwaelte in Deutschland  und in Thailand , die jedem Interessenten Auskunft geben koennen .  Wir empfehlen die Einschaltung eines Rechtsanwaltes Ihrer Wahl in Thailand oder Europa .

Diese Informationen sind freibleibend , denn die Thailaendischen Gesetze und Regelungen koennen sich jederzeit aendern  .  Deswegen richten Sie Ihre Anfragen bezueglich Visum , Meldung / Anmeldung und Aufenthaltsrechte in Thailand immer an die Thailaendische Botschaft , Konsulat , der Immigration in Bangkok oder direkt an die Deutsche Botschaft in Bangkok .

Pachtvertrag + Bauvertrag

Bitte fordern Sie einen Entwurf des privatrechtlichen Zusatz- Pachtvertrages in Englisch und Thai und des Bauvertrages in Deutsch per Email an . Vielen Dank .

Hausbau mit Standard-Materialien

Bitte fordern Sie eine Kopie der Material-Liste in Deutsch per Email an . Vielen Dank .

Grundrisse / Raumaufteilungen

Wir haben fuer alle Haustypen Grundrisse zur Verfuegung . Sie koennen aber gern auch Ihren eigenen Grundriss erstellen . Wir pruefen dann , ob so gebaut werden kann .

Fuehrerschein und Autokauf

Auslaender koennen in Thailand ohne Probleme ein Auto kaufen und dieses auf ihren Namen zulassen . Ein Internationaler Fuehrerschein reicht aus , um in Thailand ein Auto zu fahren . Auslaender koennen neuerdings auch einen Thai Fuehrerschein ohne Probleme beantragen . Wir helfen Ihnen dabei . Ein Thailaendischer Fuehrerschein kann auch gut als Identifikationsnachweis dienen , z.B. bei Banken , Hotels und anderen offiziellen Stellen .


Visum fuer Thailand

Der Visum -Typ richtet sich nach " Ihren wirtschaftlichen und familieaeren Verhaeltnissen " . Da wir diese nicht kennen , kontaktieren Sie bitte die Thailaendische Botschaft oder eines der Thailaendischen Konsulate in Ihrem Heimatland . Dort wird man Ihnen genau Auskunft geben koennen

Grundstuecks - Steuer und Gebuehren bei einer Pacht

Die Steuer und Gebuehr wird vom Paechter einmalig bei der Registrierung der Pacht beim Landamt bezahlt . Sie betraegt unseres Wissens nach zur Zeit 2.5 % der Pacht  . Freibleibend .

Geldtransfer nach Thailand - Eroeffnung eines Bank Kontos in Thailand

Sie koennen mit unserer Hilfe ein Bank-Konto bei einer Thailaendischen Bank hier vor Ort eroeffnen . Fuer den Geldtransfer nach Thailand oder die Einzahlung von Fremdwaehrungen gibt es in Thailand keine Einschraenkungen . Bitte beachten Sie aber die Bestimmungen in Ihrem Heimatland . Sie koennen soviele Euros , Dollars oder Schweizer Franken mit nach Thailand bringen , wie Sie wuenschen . Freibleibend .

Eintragung von Familienmitgliedern in das " Charnod " Landdokument

Kinder und andere Erbberechtigte der 1. Ordnung ab 18 Jahre  kőnnen ab 1.10.2007 bei der Pachteintragung beim Grundbuchamt / Landamt  mit in das  Charnod Landdokument eingetragen werden , wenn dies gewünscht wird . Mindestalter 18 Jahre. Eine nachträgliche Eintragung kann auch noch später erfolgen , wenn der Verpächter dem zustimmen sollte. Eine Verpflichtung des Verpächters gegenueber dem Pächter besteht später allerdings nicht und der Pächter hat später kein automatisches Anrecht auf diese Eintragung . Die Kosten für eine nachträgliche Eintragung trägt dann der Pächter . Der privatrechtliche Zusatz-Pachvertrag wird dadurch jedoch nicht berührt , da die Rechtsnachfolge in diesen Verträgen bereits geregelt ist  . Diese Information ist freibleibend , da sich diese Regelung jederzeit aendern kann .

Wie sieht eigentlich ein Charnod - Landdokument in Thailand aus ?

Nur mit der Roten Garuda

Wichtige Information

  • Es kommt leider immer wieder zu Missverständnissen über unsere Tätigkeiten . Deshalb beantworten wir auf dieser Seite noch einmal deutlich die für Sie wichtigen Fragen :

- Wir und unsere Berater treten nur als Vermittler auf .

- Wir und unsere Berater vermitteln lediglich Grundstücke oder Immobilien , die von Ausländern langfristig in Thailand gepachtet werden können . Wir vermitteln den Kontakt zu Grundstückseigentumern in Thailand, die ihr Grundstück an Ausländer verpachten wollen .

- Pachtverträge und Pachtabsichtserklärungen werden direkt zwischen Ihnen und den Grundtückseigentümern und Verpächtern abgeschlossen .

-  Wir und unsere Berater vermitteln lediglich den Kontakt zu Bau-Unternehmen und Baubetreuer / Bauaufsichtspersonen in Thailand

-  Bauverträge werden direkt zwischen Ihnen als Bauherrn und dem Bauunternehmer / Bauträger in Thailand abgeschlossen .

- Wir und unsere Berater verpachten oder verkaufen selbst keine Grundstücke in Thailand . Wir sind nicht Bauträger / Bau-Unternehmer und nicht Verpächter / Grundstückseigentümer in Thailand .

- Wir und unsere Berater haften nicht fur Pachtverträge , Pachtabsichtserklärungen , Kaufabsichtserklärungen und Bauverträge zwischen Ihnen und den Leistungsträgern in Thailand .

- Wir und unsere Berater haften nicht für mündliche und schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und Grundstückseigentümern ( Verpächter ) und Baufirmen in Thailand .

- Angaben über zu vermittelnde  Leistungen ( inklusive der genannten Leistungen auf den Webseiten )  beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger ( Verpächter und Baufirmen ) in Thailand uns und unseren Beratern gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung gegenüber dem Kunden dar. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen und ohne Gewähr.

- Bitte lesen Sie genau unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB und erkundigen Sie sich vorab genau über die Gesetze in Thailand . Wir empfehlen Ihnen , bei allen Pachtfragen und Hausbaufragen einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl in Thailand zu Rate zu ziehen .

- Alle auf dieser Webseite gemachten Angaben sind freibleibend und basieren auf den zur Zeit gueltigen Informationen , den uns bekannten Gesetzen und Preisen . Bitte fragen Sie immer nach dem aktuellen Stand .

- Wir rechnen keine Provisionen oder Gebuehren fuer die Vermittlung von Grundstuecken , Immobilien oder Bauherren in Thailand an Kunden ab . Wir erhalten unsere Vermittlungsgebuehren oder Provisionen von den Leistungstraegern ( Bautraeger , Verpaechter oder Grundstueckseigentumern etc. ) in Thailand .

Wenn Ihnen irgend etwas unklar ist oder wenn Sie weitere detalierte Informationen wuenschen - fragen Sie uns doch einfach .

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ข้อมูลสำคัญ

เนื่องจากเกิดความเข้าใจผิดเกี่ยวกับขอบเขตการให้บริการของบริษัทเกิดขึ้นหลายครั้ง บริษัทจึงใคร่ขอชี้แจงข้อสงสัยต่าง ๆ ของท่านบนเว็บไซต์นี้อย่างละเอียดอีกครั้งหนึ่ง

บริษัทและที่ปรึกษาทำหน้าที่เป็นเพียงตัวแทนในการจัดหาบริการเท่านั้น

บริษัทและที่ปรึกษาทำหน้าที่เป็นตัวแทนจัดหาที่ดินและอสังหาริมทรัพย์ในประเทศไทยซึ่งชาวต่างชาติสามารถขอเช่าระยะยาวได้เท่านั้น

ทางบริษัททำหน้าที่จัดหาและติดต่อกับเจ้าของที่ดินในประเทศไทย ซึ่งมีความประสงค์จะให้ชาวต่างชาติเช่าที่ดินระยะยาว

การทำสัญญาเช่าระยะยาว และสัญญาจะเช่าระยะยาวจะกระทำขึ้นโดยตรงระหว่างท่าน เจ้าของที่ดิน และผู้ให้เช่าที่ดินระยะยาว

บริษัทและที่ปรึกษาทำหน้าที่จัดหาและติดต่อบริษัทก่อสร้างในประเทศไทย โดยสัญญาว่าจ้างก่อสร้างจะกระทำขึ้นโดยตรงระหว่างท่านในฐานะผู้ควบคุมงานก่อสร้าง กับบริษัทก่อสร้าง / ผู้รับเหมาก่อสร้างในประเทศไทย

บริษัทและที่ปรึกษามิได้ดำเนินการให้เช่าระยะยาวหรือขายที่ดินในประเทศไทยในนามของบริษัทแต่อย่างใด อีกทั้งบริษัทมิได้เป็นผู้รับเหมาก่อสร้าง / บริษัทก่อสร้าง หรือ ผู้ให้เช่าระยะยาว / เจ้าของที่ดินในประเทศไทยด้วยเช่นกัน

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ข้อมูลเกี่ยวกับบริการต่าง ๆ ซึ่งบริษัทได้จัดหาให้แก่ท่าน (รวมทั้งบริการอื่น ๆ ซึ่งได้ระบุไว้บนเว็บไซต์ ) เป็นข้อมูลที่บริษัทและที่ปรึกษาได้รับมาจากผู้รับผิดชอบให้บริการในประเทศไทย (ผู้ให้เช่า และบริษัทก่อสร้าง) ทั้งสิ้น บริษัทไม่ขอรับรองความถูกต้องใด ๆ ทั้งสิ้น แม้ว่าบริษัทจะได้ใช้ความพยายามอย่างดีที่สุดเพื่อแจ้งข้อมูลต่าง ๆ อย่างถูกต้องครบถ้วน แต่บริษัทไม่สามารถรับรองความถูกต้องของข้อมูลดังกล่าวได้แต่อย่างใด

กรุณาอ่านข้อตกลงในการให้บริการของบริษัทโดยละเอียด และโปรดสอบถามรายละเอียดเกี่ยวกับกฏหมายไทยให้แน่ชัดก่อน หากท่านมีคำถามเกี่ยวกับการเช่าระยะยาวหรือการปลูกสร้างบ้าน บริษัทขอแนะนำให้ท่านขอรับคำปรึกษาจากทนายความในประเทศไทย

ข้อความบนเว็บไซต์นี้อาจมีความคลาดเคลื่อนไม่ถูกต้อง และข้อมูลที่เผยแพร่นั้นยึดจากข้อมูล ณ ปัจจุบันขณะที่ได้เก็บรวบรวม รวมทั้งจากข้อกฏหมายและราคาซึ่งบริษัททราบเป็นอย่างดี โปรดสอบถามข้อมูลที่ถูกต้องตรงกับความเป็นจริง ณ ปัจจุบันจากทางบริษัททุกครั้ง

บริษัทไม่คิดค่านายหน้า หรือค่าธรรมเนียมในการเป็นตัวแทนจัดหาบริการกับลูกค้า แต่ผู้ให้บริการในประเทศไทย (ผู้รับเหมาก่อสร้าง / ผู้ให้เช่าระยะยาว) จะเป็นผู้รับผิดชอบจ่ายค่าธรรมเนียมเหล่านี้ให้กับทางบริษัทโดยตรง

หากท่านมีข้อสงสัยใด หรือต้องการรายละเอียดเพิ่มเติม กรุณาติดต่อกับทางบริษัทได้ที่

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SEGO Property Consultant Limited

# 2444 , 24B Moorefield Rd
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New Zealand

Email : SEGO NEW ZEALAND <segonewzealand@gmail.com

Registered and incorporated with Registrar of Companies in New Zealand No. 2310054

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Unser Berater für Thailand ( Deutsch )  -  Our Consultant for Thailand ( German )

Martin Reuschner
Prachinburi - Khao Yai Nationalpark - Thailand

Email : SEGO NEW ZEALAND <segonewzealand@gmail.com

 

Grundstücke in Thailand können von Ausländern nicht gekauft , sondern nur langfristig gepachtet werden . Bitte fragen Sie uns nach Einzelheiten und / oder erkundigen Sie sich genau bei der Thailändischen Botschaft , einem Thailändischen Konsulat oder bei einem Rechtsanwaltsbüro Ihrer Wahl in Thailand oder Europa . Nur Charnod-Grundstücke mit der Roten Garuda können in Thailand von Ausländern rechtlich gepachtet werden . Die Pacht wird beim Grundbuchamt / Landamt in Thailand fuer maximal 30 Jahre eingetragen und kann vertraglich verlängert werden. Alle von uns vermittelten Grundstücke haben einen Charnod-Landtitel . Die Firma SEGO Property Consultant Limited ( und assoziierte Unternehmen und Berater in Thailand )  mit Sitz in Neuseeland tritt lediglich als Vermittler einzelner Dienstleistungen im Immobilienbereich auf. Diese Vermittlung von Dienstleistungen beinhaltet die Vermittlung  von Immobilien und Grundstücken in Thailand ( Pacht durch Ausländer und Kauf durch Thais ) , die Vermittlung einer Baufirma für den Hausbau  sowie die Vermittlung einer Bau-Betreuung in Thailand. 14.02.2004  /  14.2.2547

ชาวต่างชาติไม่ได้รับอนุญาตให้มีกรรมสิทธิ์ในการถือครองที่ดินในประเทศไทย นอกจากการทำสัญญาเช่าระยะยาวเท่านั้น ท่านสามารถติดต่อสอบถามข้อมูลโดยละเอียดได้กับทางบริษัท และ/หรือ ที่สถานทูตไทย สถานกงสุลไทยหรือสำนักงานทนายความในประเทศไทยหรือในทวีปยุโรป

ในทางกฏหมายแล้ว เฉพาะที่ดินในประเทศไทยที่มีโฉนดครุฑแดงเท่านั้นที่ชาวต่างชาติสามารถขอเช่าระยะยาวได้ โดยจะต้องมีการจดทะเบียนสิทธิการเช่าที่ดินระยะยาวต่อเจ้าหน้าที่สำนักงานที่ดินในประเทศไทย การเช่าระยะยาวนี้มีกำหนดระยะเวลาการเช่าสูงสุด 30 ปี

ที่ดินซึ่งทางบริษัทเป็นผู้ดำเนินการจัดหาให้แก่ท่านนั้นเป็นที่ดินมีโฉนดทั้งหมด โดยบริษัท SEGO พร็อพเพอร์ตี้ คอนซัลแตนท์ จำกัด (และบริษัทและที่ปรึกษาในเครือประจำประเทศไทย) ซึ่งมีสำนักงานใหญ่ตั้งอยู่ที่ประเทศนิวซีแลนด์ จะทำหน้าที่เป็นตัวแทนจัดหาบริการต่าง ๆ ที่เกี่ยวกับอสังหาริมทรัพย์ให้แก่ลูกค้า ซึ่งบริการต่าง ๆ เหล่านี้ได้แก่ การจัดหาอสังหาริมทรัพย์และที่ดินในประเทศไทย (เพื่อการเช่าระยะยาวสำหรับชาวต่างชาติ และเพื่อการซื้อขายสำหรับชาวไทย) การจัดหาบริษัทก่อสร้างสำหรับปลูกสร้างบ้านในประเทศไทย และการจัดหาผู้ควบคุมงานก่อสร้าง

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